Lastenfahrräder

"Förderprogramm Lastenfahrräder für mehr Engagement im Radverkehr"

  • Förderprogramm der Zugspitz Region GmbH für Privatpersonen und Unternehmen beim Kauf eines Lastenfahrrads oder Lastenanhängers
  • Der Aufruf geht an alle Einwohner des Landkreises Garmisch-Partenkirchen sowie alle Unternehmen mit Hauptsitz oder Niederlassung im Landkreis Garmisch-Partenkirchen

Der Beirat für Energie und Klimaschutz der Zugspitz Region GmbH beschloss das „Förderprogramm Lastenfahrräder für mehr Engagement im Radverkehr" zur Anschaffung von Lastenfahrrädern, um einen konkreten Anreiz zur Unterstützung einer nachhaltigen Mobilität und nachhaltigen Transportmöglichkeit im Landkreis zu schaffen, auch im Jahr 2021 fortzuführen. Das Förderprogramm, das zeitlich bis zum 31.12.2021 begrenzt ist, soll einen Beitrag zur Reduzierung von Autofahrten im innerörtlichen Bereich leisten, eine Senkung der lokalen Kohlenstoffdioxid-Emissionen im Sinne des Klimaschutzes bewirken und den Radverkehrsanteil am gesamten Verkehrsaufkommen steigern.

Der Beirat für Energie und Klimaschutz hat zum Ziel, die Erschließung von Energieeinspar- und Effizienzpotenzialen im Landkreis voranzutreiben sowie ein Bewusstsein für die Emissionsminderung in der Bevölkerung wie auch den Gemeinden zu schärfen. Die Verpflichtung zur Emissionsminderung, mehr Lebensqualität und Umweltschutz durch Projekte aktiv beizutragen, beinhaltet auch Engagement für mehr örtlichen Radverkehr und eine systematische Förderung dessen.

Das „Förderprogramm Lastenfahrräder für mehr Engagement im Radverkehr 2021" der Zugspitz Region GmbH fördert konkret mit einmalig 500 Euro die Neuanschaffung von Lastenfahrrädern mit batterieelektrischer Tretunterstützung, mit einmalig 200 Euro die Neuanschaffung von Lastenfahrrädern ohne batterieelektrischer Tretunterstützung sowie mit einmalig 100 EUR die Anschaffung von Lasten- oder Kinderanhängern.

Welche Transportmittel genau betrifft die Förderung?
Gefördert wird die Anschaffung von ein- und zweispurigen, zulassungs- und versicherungsfreien Lastenfahrrädern mit und ohne batterieelektrischer Tretunterstützung (Lastenpedelecs bis 25 Stundenkilometern) sowie zulassungs- und versicherungspflichtigen Lastenpedelecs bis 45 Stundenkilometern, die mindestens eine Lastenzuladung von 40 Kilogramm (zuzüglich Fahrergewicht) ermöglichen und damit mehr Ladevolumen und Ladegewicht als ein herkömmliches Fahrrad aufnehmen können. Zusätzlich wird die Anschaffung von Fahrrad-Lastenanhängern mit mindestens 40 Kilogramm Zuladung und Fahrrad-Kinderanhängern gefördert.

Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Privatpersonen mit Hauptwohnsitz im Landkreis Garmisch-Partenkirchen, gewerbliche Betriebe mit Sitz oder Niederlassung im Landkreis Garmisch-Partenkirchen, im Landkreis Garmisch-Partenkirchen freiberuflich tätige Personen, gemeinnützig anerkannte Vereine im Landkreis Garmisch-Partenkirchen, Organisationen und Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Sitz und Wirkungskreis im Landkreis Garmisch-Partenkirchen. Je Antragsteller ist nur ein Transportmittel förderfähig.

Wie kann eine Förderung beantragt werden?
Die Förderung ist unter Verwendung der von der Zugspitz Region GmbH zur Verfügung gestellten Antragsformularen zu beantragen.

Das Antragsformular ist ausgefüllt, unterschrieben und mit den jeweils erforderlichen Nachweisen einzureichen bei:

Zugspitz Region GmbH
Burgstr. 15
82467 Garmisch-Partenkirchen

oder per E-Mail:

kontakt@zugspitz-region.de

Förderanträge werden nach dem Datum des Antragseingangs bearbeitet. Förderfähig sind nur Transportmittel, die innerhalb der letzten 30 Tage vor Antragstellung auf Förderung erworben wurden oder innerhalb der folgenden 30 Tage auf Förderzusage, spätestens jedoch bis zum 31.12.2021 erworben werden. Maßgeblich ist der Tag, an dem der Antrag vollständig (Antragsformular inklusive notwendiger Nachweise) eingegangen ist bzw. die Förderzusage erteilt wurde.

Um den Nachhaltigkeitsgedanken zu fördern, empfiehlt die Zugspitz Region GmbH den Erwerb eines Transportmittels in den heimischen Fahrradfachgeschäften. Im Vergleich zu einer Bestellung bei großen Internetkonzernen können die lokalen Fahrradfachgeschäfte den Kunden individuell beraten, Probefahrten anbieten und den Werkstattservice vor Ort durchführen.

Die Zugspitz Region GmbH weist noch darauf hin, dass es sich beim „Förderprogramm Lastenfahrräder für mehr Engagement im Radverkehr" zur Anschaffung von Lastenfahrrädern um eine freiwillige Leistung der Zugspitz Region GmbH handelt. Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung von Zuwendungen besteht nicht. Die Zuwendungsgewährung erfolgt im Rahmen haushaltsrechtlich zur Verfügung stehender Mittel und ist im für den Zeitraum bis zum 31.12.2021 auf insgesamt 15.000 Euro begrenzt.

Antragsformulare zum Download:

Umfrage zum Nutzungsverhalten von Lastenradnutzer:innen

An der Universität Wuppertal wird für eine lastenradgerechte Verkehrsplanung geforscht. Im Projekt ENTLASTA (Entwurfselemente und Netze für Lastenräder im Stadtverkehr) wurde eine Online-Umfrage unter privaten und gewerblichen Lastenradnutzer:innen gestartet. Das Projekt wird durch das Bundesverkehrsministerium aus Mitteln des Nationalen Radverkehrsplans gefördert.
Damit wollen wir Erkenntnisse gewinnen, die in die technischen Regelwerke der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) einfließen sollen. Sie kommen damit unmittelbar der kommunalen Verkehrsplanung zu Gute.
Auf die Umfrage kann unter https://umfrage.uni-wuppertal.de/index.php/973319 zugegriffen werden.

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